Kultur Lindau

Bücherei

Dienstag 14:00–18:00
Mittwoch 14:00–18:00
Donnerstag 16:00–19:00
Freitag 10:00–12:00
  14:00–16:00
Samstag 10:00–13:00

 

Aktuelles zu außerplanmäßigen Schließtagen, Veranstaltungen etc. finden Sie immer in unserem Online-Katalog.

 

 

Öffnungszeiten

Montag geschlossen
Dienstag 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 16:00 - 19:00 Uhr
Freitag 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Samstag 10:00 - 13:00 Uhr

Jahresgebühr für Erwachsene

 € 20,00

EDV-lesbare Leserkarte

 € 1,00

Ausstellen einer Ersatzkarte

 € 5,00

Ausleihgebühr für DVD (Spielfilme)

 € 2,00

   

Mahngebühren:

 

1. Mahnung

 € 3,00

2. Mahnung

  € 8,00

   

Benutzung des Internetzuganges

(pro angefangene Viertelstunde)

 € 0,50

   

Fotokopie oder Computerausdruck:

 

pro Blatt A4/A3

 € 0,10 / € 0,20

   

Fernleih-Bestellung pro Buch:

 € 3,00

ermässigt

 € 1,50

   

Gebühren können auch von Zuhause aus über das Leserkonto per e-Payment bezahlt werden.

 

Allgemeine Benutzungsbedingungen

für die Stadtbücherei der Stadt Lindau (Bodensee)

vom 11. Januar 2021

 

Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat am 16.12.2020 die Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Stadtbücherei der Stadt Lindau (Bodensee) vom 01.12.2016 wie folgt geändert:

 

§ 1

Grundsätze

  1. Die Stadtbücherei der Stadt Lindau (Bodensee) ist eine gemeinnützige öffentliche Einrichtung, die der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Information und der Unterhaltung dient.
  2. Die Stadtbücherei dient der Ausleihe von Medien (Bücher, Zeitschriften, Tonträgern und neuen Medien). Sie bietet die Nutzung eines Internetzugangs an und ermöglicht die Bestellung von Medien über die Fernleihe.

 

§ 2

Gemeinnützigkeit

  1. Die Stadtbücherei Lindau dient ausschließlich und unmittelbar den Zielen nach § 1. Sie dient damit gemeinnützigen Zwecken im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Die Stadtbücherei Lindau ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

 

§ 3

Benutzungsberechtigung

  1. Alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt und des Landkreises Lindau (Bodensee) sowie alle juristischen Personen und Personenvereinigungen mit Sitz in Lindau oder im Landkreis Lindau (Bodensee) sind berechtigt, die Stadtbücherei mit ihren Einrichtungen nach Maßgabe der folgenden privatrechtlichen Allgemeinen Benutzungsbedingungen in Anspruch zu nehmen.
  2. Über die Zulassung anderer Personen entscheidet die Stadtbücherei. Sie hat in diesem Fall das Recht, für das Ausleihen der Medien ein Pfand zu verlangen. Feriengäste erhalten für die Zeit ihres Aufenthalts in Lindau gegen Vorlage ihres Personalausweises und der Hinterlegung eines Pfandgeldes eine temporäre Leserkarte.

 

§ 4

Anerkennung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen, Datenschutz

  1. Die Allgemeinen Benutzungsbedingungen sind für alle Benutzerinnen und Benutzer verbindlich. Mit der Anmeldung werden deren Bestimmungen anerkannt.
  2. Die Benutzerin/der Benutzer erklärt mit der Anmeldung sein Einverständnis, dass Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum, Telefonnummer, Handynummer und E-Mail-Adresse automatisiert in der Leserdatei der Stadtbücherei Lindau (B) gespeichert und verarbeitet werden. Ausleihdaten werden für 12 Monate nach Rückgabe des Artikels gespeichert. Personenbezogene Daten werden lediglich für die mit der Ausleihe verbundenen Vorgänge verwendet. Sie werden weder für andere Zwecke ausgewertet noch an Dritte weitergegeben. Das Einverständnis bezieht sich außerdem auf die Verbuchung der ausgeliehenen Medien mittels automatisierter Datenverarbeitung. Die Löschung der Nutzerdaten erfolgt 12 Monate nach Kündigung der Leserkarte.

 

§ 5

Anmeldung, Leserkarte

  1. Die Anmeldung ist Voraussetzung für die Ausstellung einer Leserkarte und erfolgt persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner legen als Nachweis des Wohnsitzes den gültigen Pass mit der Meldebescheinigung vor.
  2. Kinder und Jugendliche, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen zur Anmeldung die schriftliche Zustimmung des Erziehungsberechtigten. Hierfür sind die Angaben zur Person des gesetzlichen Vertreters erforderlich.
  3. Jede Benutzerin/jeder Benutzer erhält bei der Anmeldung eine EDV-lesbare Leserkarte. Diese ist nicht übertragbar und bleibt Eigentum der Stadtbücherei Lindau (Bodensee). Die Leserkarte ist für jeden Ausleihvorgang unerlässlich.
  4. Der Verlust einer Leserkarte sowie Wohnungs- und Namensänderung sind der Stadtbücherei unverzüglich bekannt zu geben. Für die Neuausstellung einer verlorenen Leserkarte wird das in § 13 Abs. 1 Nr. 3 festgesetzte Entgelt berechnet.

 

§ 6

Allgemeine Benutzerpflichten

  1. Die entliehenen Medien sind schonend und pfleglich zu behandeln, insbesondere vor Regen und Feuchtigkeit zu schützen.
  2. Verlust oder Beschädigung von Medien durch die Benutzerin/den Benutzer sind umgehend zu melden. Bereits im Zeitpunkt der Übernahme bestehende Beschädigungen hat die Benutzerin/der Benutzer sofort anzuzeigen.
  3. Die Weitergabe entliehener Medien an andere Personen ist nicht gestattet.
  4. Für verlorene, beschmutzte oder sonst beschädigte Medien muss die Benutzerin/der Benutzer Ersatz leisten. Dabei steht es im Ermessen der Stadtbücherei Lindau (Bodensee), Wertersatz in Geld zu verlangen oder ein Ersatzexemplar bzw. eine Reproduktion oder ein anderes gleichwertiges Werk beschaffen zu lassen. Für die Instandsetzung beschmutzter oder sonst beschädigter Medien trägt die Benutzerin/der Benutzer die Kosten. Zuzüglich zu den Kosten für Instandsetzung oder Neubeschaffung wird der Benutzerin/dem Benutzer ein Bearbeitungsentgelt von Euro 2,50 in Rechnung gestellt.
  5. Die Benutzerin/der Benutzer sind verpflichtet, evtl. vorhandene Urheberrechte oder sonstige Rechte Dritter zu beachten. Sie/er stellt die Stadtbücherei Lindau (B) diesbezüglich von jeder Haftung frei.

 

§ 7

Leihfrist

  1. Die Leihfrist beträgt vier Wochen für Bücher. Für CDs, DVDs, Zeitschriften, Hörbücher und saisonbedingte Medien (Weihnachten/Ostern) zwei Wochen. Die Leihfrist kann um die jeweils gleiche Dauer einmal verlängert werden, wenn das entliehene Medium nicht vorgemerkt ist oder anderweitig benötigt wird. Die Leihfrist kann sowohl für Teile des Bestandes als auch in Einzelfällen verkürzt oder verlängert werden.
  2. Benutzerinnen/Benutzer, die entliehene Medien nach Ablauf der Leihfrist nicht zurückgeben, werden bis zu zweimal kostenpflichtig gemahnt. Bleiben die Mahnungen erfolglos, werden die Medien der Benutzerin/dem Benutzer zuzüglich Mahn- und Bearbeitungskosten in Rechnung gestellt. Solange eine Benutzerin/ein Benutzer mit der Rückgabe der Medien in Verzug ist oder geschuldete Kosten oder Entgelte nicht entrichtet hat, werden an sie/ihn keine weiteren Medien mehr ausgeliehen.

 

§ 8

Beschränkung der Ausleihe

  1. Die Leitung der Stadtbücherei kann aus besonderen Gründen die Ausleihe von Medien auf die Benutzung im Lesesaal beschränken.
  2. Die Anzahl der Medien, die an einen Benutzer ausgeliehen werden, kann beschränkt werden.
  3. Nachschlagewerke, Lexika und grundlegende Handbücher sind nicht entleihbar. Dies gilt auch für die ausliegende Tagespresse, die jeweils aktuelle Ausgabe der Zeitschriften und entsprechend gekennzeichnete Medien.

 

§ 9

Vorbestellungen

Die Stadtbücherei kann Vorbestellungen auf von anderen Benutzerinnen/Benutzern entliehene Medien vornehmen. Bei mehreren Vorbestellungen erfolgt die Ausleihe in der Reihenfolge des Bestelldatums. Die vorbestellten Medien liegen nach erfolgter Benachrichtigung 10 Tage zur Abholung bereit.

 

§ 10

Fernleihe

Die Stadtbücherei ist an den deutschen und internationalen Leihverkehr angeschlossen. Damit bietet sich den Lesern die Möglichkeit, Medien aus dem Bibliotheksverbund Bayern wie auch aus überregionalen Bibliotheken zu beschaffen. Die Bibliotheksbestände sind im Internet recherchierbar (www.bib-bvb). Voraussetzung für die Nutzung des Fernleihe-Services ist eine gültige Leserkarte.

 

§ 11

Internet

Für Leserinnen/Leser und Gäste stehen im 1. Obergeschoss fünf Internet-Plätze mit angeschlossenem Laserdrucker zur Verfügung. Mit der Benutzung des Internetzuganges werden die aushängenden Regeln zur Internetbenutzung akzeptiert.

 

§ 12

Ausleihe von E-Books

Es besteht die Möglichkeit, digitale Medien rund um die Uhr online mit der gültigen Benutzerkarte am eigenen Endgerät auszuleihen: www.onleihe-schwaben.de

 

§ 13

 Entgelt, Mahnung, Pfand

Folgende Entgelte werden erhoben: 

 

1.

 

Jahresbeitrag für Erwachsene
Das Entgelt wird mit Ausstellung der Leserkarte fällig.

20,00 EUR

     
 

2.

 

Leserkarte einmalig

1,00 EUR

     
 

3.

 

Leserkartenersatz

5,00 EUR

     
 

4.

 

Internetnutzung je angefangene Viertelstunde

0,50 EUR

     
 

5.

 

Ausleihe DVD (Spielfilm)

2,00 EUR

     
 

6.

 

Fernleihe pro Bestellung

3,00 EUR

     
 

 

 

Zuschlag bei Beschaffung außerhalb des bayerischen Bibliothekenverbandes

1,50 EUR

     
 

7.

 

Kopien und Ausdrucke

je Seite A 4

0,10 EUR

     
 

 

 

 

je Seite A 3

0,20 EUR

     

Folgende Mahnkosten werden erhoben: 

 

1.

 

Erste Mahnung

3,00 EUR

     
 

2.

 

Zweite Mahnung

8,00 EUR

     

Die Mahnkosten werden mit Zugang der Mahnung fällig.

Andere Benutzerinnen/Benutzer als die Einwohnerinnen/Einwohner der Stadt Lindau (Bodensee) und des Landkreises Lindau (Bodensee) sind verpflichtet, einen Geldbetrag im Wert der ausgeliehenen Medien als Sicherheit zu hinterlegen. Der Betrag ist bei Entleihung der Medien fällig. 

Die Entgelte sind gem. § 4 Nr. 20 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

§ 14

 Befreiungen/ Ermäßigungen

Von der Entrichtung des Jahresbeitrags (§ 13 Abs. 1 Nr. 1) sowie von dem Entgelt für die Internetnutzung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4) sind befreit:

  1. Jugendliche bis zu 18 Jahren, Schülerinnen/Schüler, Auszubildende, Grundwehr- und Bundesfreiwilligendienstleistende, Studentinnen/Studenten, Schwerbehinderte (ab GdB 80%), Empfängerinnen/Empfänger von Arbeitslosengeld II sowie Bezieherinnen/Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach SGB XII, gegen Vorlage eines entsprechenden Lichtbildausweises.
  2. Inhaber eines Lindau-Passes.
  3. Feriengäste gegen Vorlage der Gästekarte nebst Personalausweis.

Von der Befreiung ausgenommen sind die Mahnkosten und die Pflicht zur Pfandhinterlegung. 

Für die Bestellung über die Fernausleihe (§ 13 Abs. 1 Nr. 6) wird von den in Abs. 1 genannten Personen ein ermäßigtes Entgelt von EUR 1,50 erhoben. 

In besonders begründeten Einzelfällen kann die Leitung der Stadtbücherei Lindau (Bodensee) eine von §§ 13, 14 abweichende Regelung treffen. Die Entscheidung steht im Ermessen der Leitung der Stadtbücherei. Ein begründeter Einzelfall ist insbesondere in besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Härtefällen gegeben.

 

§ 15

Haftung

Die Stadtbücherei Lindau (Bodensee) übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Medien, Geräte und Informationen, sowie für Schäden, die aus deren Nutzung entstehen.

 

§ 16

Verhalten in den Räumen der Bücherei und Haftung

  1. Die baulichen Anlagen, die Ausstattung sowie die bereitgestellten Medien sind pfleglich zu behandeln. Taschen, Mappen und sonstige Behältnisse sowie Schirme sind in der Garderobe bzw. den dafür vorgesehenen Garderobenkästen abzulegen.
  2. Die Benutzerinnen/Benutzer haben sich so zu verhalten, dass der Büchereibetrieb weder gestört noch beeinträchtigt wird. In den Büchereiräumen sind laute Unterhaltungen, Rauchen, Essen, Trinken, Durchführung von Sammlungen und Werbungen sowie der Vertrieb von Waren und das Mitführen von Tieren untersagt.
  3. Den Anordnungen des Büchereipersonals ist Folge zu leisten. Der Leitung der Stadtbücherei Lindau (Bodensee) steht das Hausrecht zu.
  4. Weitere Details bestimmt die Hausordnung der Stadtbücherei Lindau (Bodensee).

 

§ 17

Ausschluss

Benutzerinnen/Benutzer, die gegen diese Benutzungsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen oder in sonstiger Weise den Betrieb in der Stadtbücherei stören oder beeinträchtigen, können zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung der bereits entrichteten Entgelte ist ausgeschlossen. Die Leserkarte wird eingezogen.

 

§ 18

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.

 

§ 19

Inkrafttreten

Diese geänderten Allgemeinen Benutzungsbedingungen treten am 01. Januar 2021 in Kraft.

 

 

Lindau (B), den 11. Januar 2021

STADT LINDAU (BODENSEE)

 

gez.

 

Dr. Claudia Alfons

Oberbürgermeisterin


Bibliothek erleben und entdecken für Groß und Klein

Wir laden Lehrer und Erzieher ein, mit ihrer Schulklasse oder Kindergartengruppe die Stadtbücherei als einen wichtigen außerschulischen Lernort für Lese-, Medien- und Informationskompetenz kennenzulernen.

Termine zu Führungen sind nur mit Terminabsprache möglich.
Bitte vereinbaren Sie daher mindestens 2 Wochen im Voraus einen Termin mit uns.
Wir stimmen die Führungen auf Wunsch auch gerne auf Ihren Unterricht oder auf bestimmte Themen ab.

Erreichbar sind wir zu unseren Öffnungszeiten unter der Tel. 08382 / 274747-0 oder per Mail unter stadtbuecherei(at)lindau.de.
Die Bibliotheksführungen sind kostenlos.

 


Feriengäste erhalten für die Zeit ihres Aufenthaltes in Lindau eine temporäre Leserkarte. Voraussetzung für die Ausleihe ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie die Hinterlegung eines angemessenen Pfandgeldes.


Wir sind gerne für Sie da. Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns eine Email:

stadtbuecherei(at)lindau.de

Markus Breitwieser

Bücherei-Leitung

T. 08382/274747-823

 

 

 

Christina Stauder

Anschaffung,

Stellv. Leitung

T. 08382/274747-0

 

 

 

Ursula Titze

Kinder- und Jugendabteilung

T. 08382/274747-0

 

 

 

Dagmar Butte

Benutzerservice

T. 08382/274747-0

 

 

 


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