Montag | geschlossen |
Dienstag | 14:00 - 18:00 Uhr |
Mittwoch | 14:00 - 18:00 Uhr |
Donnerstag | 16:00 - 19:00 Uhr |
Freitag | 10:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr |
Samstag | 10:00 - 13:00 Uhr |
Jahresgebühr für Erwachsene | € 20,00 |
EDV-lesbare Leserkarte | € 1,00 |
Ausstellen einer Ersatzkarte | € 5,00 |
Ausleihgebühr für DVD (Spielfilme) | € 2,00 |
Mahngebühren: | |
1. Mahnung | € 3,00 |
2. Mahnung | € 8,00 |
Benutzung des Internetzuganges (pro angefangene Viertelstunde) | € 0,50 |
Fotokopie oder Computerausdruck: | |
pro Blatt A4/A3 | € 0,10 / € 0,20 |
Fernleih-Bestellung pro Buch: | € 3,00 |
ermässigt | € 1,50 |
Gebühren können auch von Zuhause aus über das Leserkonto per e-Payment bezahlt werden. |
Allgemeine Benutzungsbedingungen
für die Stadtbücherei der Stadt Lindau (Bodensee)
vom 11. Januar 2021
Der Stadtrat der Stadt Lindau (Bodensee) hat am 16.12.2020 die Allgemeinen Benutzungsbedingungen für die Stadtbücherei der Stadt Lindau (Bodensee) vom 01.12.2016 wie folgt geändert:
§ 1
Grundsätze
§ 2
Gemeinnützigkeit
§ 3
Benutzungsberechtigung
§ 4
Anerkennung der Allgemeinen Benutzungsbedingungen, Datenschutz
§ 5
Anmeldung, Leserkarte
§ 6
Allgemeine Benutzerpflichten
§ 7
Leihfrist
§ 8
Beschränkung der Ausleihe
§ 9
Vorbestellungen
Die Stadtbücherei kann Vorbestellungen auf von anderen Benutzerinnen/Benutzern entliehene Medien vornehmen. Bei mehreren Vorbestellungen erfolgt die Ausleihe in der Reihenfolge des Bestelldatums. Die vorbestellten Medien liegen nach erfolgter Benachrichtigung 10 Tage zur Abholung bereit.
§ 10
Fernleihe
Die Stadtbücherei ist an den deutschen und internationalen Leihverkehr angeschlossen. Damit bietet sich den Lesern die Möglichkeit, Medien aus dem Bibliotheksverbund Bayern wie auch aus überregionalen Bibliotheken zu beschaffen. Die Bibliotheksbestände sind im Internet recherchierbar (www.bib-bvb). Voraussetzung für die Nutzung des Fernleihe-Services ist eine gültige Leserkarte.
§ 11
Internet
Für Leserinnen/Leser und Gäste stehen im 1. Obergeschoss fünf Internet-Plätze mit angeschlossenem Laserdrucker zur Verfügung. Mit der Benutzung des Internetzuganges werden die aushängenden Regeln zur Internetbenutzung akzeptiert.
§ 12
Ausleihe von E-Books
Es besteht die Möglichkeit, digitale Medien rund um die Uhr online mit der gültigen Benutzerkarte am eigenen Endgerät auszuleihen: www.onleihe-schwaben.de
§ 13
Entgelt, Mahnung, Pfand
Folgende Entgelte werden erhoben:
1. | Jahresbeitrag für Erwachsene | 20,00 EUR | ||||||
2. | Leserkarte einmalig | 1,00 EUR | ||||||
3. | Leserkartenersatz | 5,00 EUR | ||||||
4. | Internetnutzung je angefangene Viertelstunde | 0,50 EUR | ||||||
5. | Ausleihe DVD (Spielfilm) | 2,00 EUR | ||||||
6. | Fernleihe pro Bestellung | 3,00 EUR | ||||||
| Zuschlag bei Beschaffung außerhalb des bayerischen Bibliothekenverbandes | 1,50 EUR | ||||||
7. | Kopien und Ausdrucke | je Seite A 4 | 0,10 EUR | |||||
|
| je Seite A 3 | 0,20 EUR |
Folgende Mahnkosten werden erhoben:
1. | Erste Mahnung | 3,00 EUR | |||||
2. | Zweite Mahnung | 8,00 EUR |
Die Mahnkosten werden mit Zugang der Mahnung fällig.
Andere Benutzerinnen/Benutzer als die Einwohnerinnen/Einwohner der Stadt Lindau (Bodensee) und des Landkreises Lindau (Bodensee) sind verpflichtet, einen Geldbetrag im Wert der ausgeliehenen Medien als Sicherheit zu hinterlegen. Der Betrag ist bei Entleihung der Medien fällig.
Die Entgelte sind gem. § 4 Nr. 20 a UStG von der Umsatzsteuer befreit.
§ 14
Befreiungen/ Ermäßigungen
Von der Entrichtung des Jahresbeitrags (§ 13 Abs. 1 Nr. 1) sowie von dem Entgelt für die Internetnutzung (§ 13 Abs. 1 Nr. 4) sind befreit:
Von der Befreiung ausgenommen sind die Mahnkosten und die Pflicht zur Pfandhinterlegung.
Für die Bestellung über die Fernausleihe (§ 13 Abs. 1 Nr. 6) wird von den in Abs. 1 genannten Personen ein ermäßigtes Entgelt von EUR 1,50 erhoben.
In besonders begründeten Einzelfällen kann die Leitung der Stadtbücherei Lindau (Bodensee) eine von §§ 13, 14 abweichende Regelung treffen. Die Entscheidung steht im Ermessen der Leitung der Stadtbücherei. Ein begründeter Einzelfall ist insbesondere in besonderen persönlichen oder wirtschaftlichen Härtefällen gegeben.
§ 15
Haftung
Die Stadtbücherei Lindau (Bodensee) übernimmt keine Haftung für Inhalt, Verfügbarkeit, Qualität und Funktionsfähigkeit der zugänglich gemachten Medien, Geräte und Informationen, sowie für Schäden, die aus deren Nutzung entstehen.
§ 16
Verhalten in den Räumen der Bücherei und Haftung
§ 17
Ausschluss
Benutzerinnen/Benutzer, die gegen diese Benutzungsbedingungen oder die Hausordnung verstoßen oder in sonstiger Weise den Betrieb in der Stadtbücherei stören oder beeinträchtigen, können zeitweise oder auf Dauer von der Benutzung der Stadtbücherei ausgeschlossen werden. Eine Rückzahlung der bereits entrichteten Entgelte ist ausgeschlossen. Die Leserkarte wird eingezogen.
§ 18
Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten werden durch Aushang bekannt gegeben.
§ 19
Inkrafttreten
Diese geänderten Allgemeinen Benutzungsbedingungen treten am 01. Januar 2021 in Kraft.
Lindau (B), den 11. Januar 2021
STADT LINDAU (BODENSEE)
gez.
Dr. Claudia Alfons
Oberbürgermeisterin
Wir laden Lehrer und Erzieher ein, mit ihrer Schulklasse oder Kindergartengruppe die Stadtbücherei als einen wichtigen außerschulischen Lernort für Lese-, Medien- und Informationskompetenz kennenzulernen.
Termine zu Führungen sind nur mit Terminabsprache möglich.
Bitte vereinbaren Sie daher mindestens 2 Wochen im Voraus einen Termin mit uns.
Wir stimmen die Führungen auf Wunsch auch gerne auf Ihren Unterricht oder auf bestimmte Themen ab.
Erreichbar sind wir zu unseren Öffnungszeiten unter der Tel. 08382 / 274747-0 oder per Mail unter stadtbuecherei(at)lindau.de.
Die Bibliotheksführungen sind kostenlos.
Feriengäste erhalten für die Zeit ihres Aufenthaltes in Lindau eine temporäre Leserkarte. Voraussetzung für die Ausleihe ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises sowie die Hinterlegung eines angemessenen Pfandgeldes.